Allgemeine Geschäftsbedingungen

discover-arabia.de betrieben von ETUS GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln und ergänzen den Reisevertrag zwischen discover-arabia.de/ETUS GmbH und dem Reisenden. Sie finden Anwendung auf die von discover-arabia.de veranstalteten Reisen und gelten, wenn in der Reiseausschreibung, dem individuellen Angebot oder der Reisebestätigung keine anderweitigen Bestimmungen geregelt sind.

1. Reisevertrag

a) Der Reisende bietet discover-arabia.de mit seiner Anmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An dieses Angebot ist er 10 Tage gebunden. Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Annahme durch discover-arabia.de erfolgen, erlischt das Angebot des Kunden.

b) Sollte der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, entsteht ein neues Angebot von discover-arabia.de gegenüber dem Reisenden, an das discover-arabia.de mit einer zehntägigen Frist gebunden ist. Sollte in diesem Gegenangebot ausdrücklich vermerkt sein, dass es sich lediglich um ein Angebot – unabhängig von der Verfügbarkeit – handelt, so kommt hierdurch noch kein Reisevertrag zustande, sondern dann ist dies mit einer Reiseausschreibung gleichzusetzen. Als Annahme gilt neben der Erklärung des Reisenden auch die Annahme durch Zahlung seitens des Reisenden. discover-arabia.de wird den Reisenden gesondert auf Änderungen hinweisen. Der Reisevertrag kommt dann auf dieser Grundlage zustande.

c) Sofern sich der Reisende telefonisch für eine unserer Reisen anmeldet, übersendet ihm discover-arabia.de diese Reise- und Zahlungsbedingungen mit der Bestätigung.

d) Der Reisende ist verpflichtet, discover-arabia.de sofort zu informieren, wenn er die Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Abreise erhalten hat. Sofern der Reisepreis zu diesem Zeitpunkt vollständig bezahlt ist, wird discover-arabia.de die Reiseunterlagen unverzüglich nachsenden.

e) Sollte der Reisende eine Anmeldung für mehrere Personen durchgeführt haben, so ist er für deren vertragliche Verpflichtungen – und hierzu zählt insbesondere die Zahlung des Reisepreises – verantwortlich, sofern er eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.

2. Leistungen und Preise

a) Der Umfang der von discover-arabia.de geschuldeten reisevertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung, den Angaben auf der Internetseite und, sofern abweichend, von den individuellen Angeboten an den Reisenden. Alle Nebenabreden müssen von discover-arabia.de ausdrücklich bestätigt werden, in der Regel in Schriftform.

b) Die Reisedauer bemisst sich nach den Angaben in der Reisebestätigung.

c) Flugtickets und sonstige Beförderungsleistungen gelten nur an den angegebenen Tagen und sind auch nicht auf andere Personen übertragbar. Sollte der Reisende eine zeitliche Umbuchung oder eine Umroutung wünschen, so wird discover-arabia.de sich bemühen, diese, ggf. aufpreispflichtig, zu realisieren. Die Kosten hierfür trägt der Reisende.

d) Sollte der Reisende einzelne bezahlte Leistungen nicht nutzen wollen und ist dieser Wunsch dem Reisenden zuzurechnen, kann discover-arabia.de nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn auch der Leistungsträger vor Ort discover-arabia.de eine entsprechende Erstattung gewährt. Ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. Der Wert der zu erstattenden Leistung darf nicht geringfügig sein. Geringfügige Leistungen erstattet discover-arabia.de nicht.

e) Sollte es nicht anders angegeben sein, gelten alle Preise pro Person und in Doppelzimmern mit einer anderen, voll zahlenden Person.

f) Kinderermäßigung: Es wird zwischen Kindern und Kleinkindern unterschieden. Kleinkinder sind Kinder, die während der gesamten Reise jünger als 2 Jahre sind. Vollenden Kleinkinder während der Reise das zweite Lebensjahr, gelten sie als Kinder. Als Kinder gelten Personen, die während der gesamten Reisedauer jünger als 12 Jahre alt sind. Alle Kinder (und natürlich auch Kleinkinder) müssen prinzipiell in Begleitung eines erziehungsberechtigten und voll zahlenden Erwachsenen über 18 Jahre reisen. Kleinkinder haben bei Beförderung keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Extrakosten, die für Kleinkinder in Hotels entstehen, sind ebenda direkt zu bezahlen. Sofern es nicht anders vermerkt ist, werden Kinder in Begleitung eines voll zahlenden Erwachsenen im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei voll zahlenden Erwachsenen in einem aufpreispflichtigen Zustellbett untergebracht, sofern dies vom jeweiligen Leistungsträger (zumeist dem Hotelier) vor Ort angeboten wird. Kleinkinder schlafen im Bett der Eltern bzw. in einem vom Reisenden selbst mitzubringenden, einfachen und sehr kompakten Kinderbett. Die Organisation und Mitführung dessen obliegt dem Reisenden. Etwaige Aufpreise hierzu sind direkt an den Anspruchsteller (in der Regel dem Hotelier) zu zahlen. Selbiges gilt für Kindersitze, die für den Gebrauch in Kraftfahrzeugen bestimmt sind. Abweichungen dieser Regelung sind in unseren Ausschreibungen veröffentlicht.

3. Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen im Reiseverlauf und einzelner geschuldeter Leistungen, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden (etwa durch Schließung eines bestimmten Hotels) sind nur gestattet, wenn sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Sie dürfen nicht wider Treu und Glauben im Rahmen der Sorgfaltspflicht herbeigeführt werden. Selbstverständlich bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche hiervon unberührt, falls die neuen Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

b) discover-arabia.de behält sich vor, die im Reisevertrag vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, Flughafen- oder Hafengebühren, wie folgt zu ändern. Sollten sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestandenen Beförderungskosten (insbesondere die Kosten für Kerosin) geändert haben, kann discover-arabia.de den Reisepreis wie folgt erhöhen: I. Ist die Erhöhung auf den Sitzplatz bezogen, kann der Erhöhungspreis verlangt werden. II. Sollte sich die Erhöhung der Beförderungskosten durch den Leistungsträger auf ein komplettes Verkehrsmittel (etwa eine Chartermaschine) beziehen und als Gesamtpreis ausgewiesen sein, wird die Erhöhung durch die Anzahl der Sitzplätze dividiert und somit auf den Einzelplatz umgelegt. discover-arabia.de ist berechtigt, derartige Aufpreise vom Reisenden zu verlangen. Haben sich Hafen- und Flughafengebühren seit Abschluss des Reisevertrages erhöht, kann discover-arabia.de diese Erhöhung dem Reisenden weiterberechnen. Voraussetzung dieser Erhöhung ist aber, dass zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisebeginn eine Zeitspanne von mehr als 4 Monaten liegt und die Gründe der Erhöhung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht absehbar waren. discover-arabia.de ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich über nachträgliche Preiserhöhungen zu informieren. Sollte diese Preiserhöhung eine Steigerung um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises ausmachen, ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende ist verpflichtet, seinen Rücktritt unverzüglich nach Erhalt der Information hierüber schriftlich zu erklären. Preiserhöhungen ab 20 Tagen vor Reiseantritt sind unwirksam.

4. Zahlung

a) Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises ist binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die Kontoverbindung und den Verwendungszweck gibt discover-arabia.de in der Reisebestätigung an. Sofern Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, ist die volle Zahlung der Prämie innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Der Reisende muss die Restzahlung des Gesamtreisepreises spätestens 30 Tage vor Abreise ohne separate Rechnungsstellung vornehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf dem in der Reisebestätigung angegebenen Konto. Sollte der Reisende innerhalb einer Frist von 30 Tagen vor Abreise gebucht haben, ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. In jedem Falle erhält der Reisende mit der Reisebestätigung/Rechnung einen Reisepreissicherungsschein, der seine Zahlungen gemäß § 651 k BGB gegen Insolvenz von discover-arabia.de absichert.

b) Sollte der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis nicht spätestens 21 Tage vor Abreise vollständig bezahlt sein, kann discover-arabia.de den Reisevertrag kündigen und Schadenersatz in Höhe der unten aufgeführten Stornobedingungen bzw. der bereits geleisteten Reisevorkehrungen verlangen. Dies setzt allerdings voraus, dass nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein berechtigter Mangel vorliegt.

c) Bei verspäteter Zahlung kann discover-arabia.de grundsätzlich eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 20,00 (z. B. für Expressversand der Reiseunterlagen) sowie eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 10,00 berechnen. Sollte der Aufwand von discover-arabia.de diese pauschalierten Sätze übersteigen (z. B. durch einen notwendigen Versand von Reiseunterlagen per Expressversand ins Ausland oder Tickethinterlegungen an Flughäfen), kann discover-arabia.de diese beim Reisenden auch geltend machen.

d) discover-arabia.de bietet dem Reisenden in seinen Ausschreibungen und Angeboten in aller Regel auch einen reduzierten Reisepreis gegen eine sofortige Zahlung an. In diesem Fall ist der Gesamtrechnungsbetrag spätestens sieben Tage nach Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB voll und ohne Abzug zu zahlen. Für reduzierte Reisepreise gelten gesonderte Stornobedingen, die in Punkt 5 dieser AGB erläutert sind.

e) Sofort nach Erhalt der Rechnung sind Umbuchungs-, Rücktritts- und Bearbeitungsentschädigungen fällig.

f) Unsere Preise gelten prinzipiell für Barzahlungen und Überweisungen. Sofern der Kunde eine andere Zahlungsart (z. B. Kreditkarte) einsetzen möchte und der ETUS GmbH hierdurch Mehrkosten enstehen, so hat der Kunde diese zu tragen. Die Zusatzkosten betragen bis zu drei Prozent des angegebenen Preises.

5. Umbuchung, Stornierung und Stellen einer Ersatzperson

a) Der Reisende kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich mit Nennung der Bestätigungsnummer erfolgen. Maßgebend ist der Eingang dieser Erklärung bei discover-arabia.de. Kündigt der Reisende den Reisevertrag während der Reise, besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Leistungen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag nicht gekündigt, aber Leistungen dennoch nicht genutzt wurden. Für seine Weiterreise ist der Reisende dann in jedem Falle selbst verantwortlich.

b) Tritt der Reisende seine Reise nicht an oder vom Reisevertrag zurück, kann discover-arabia.de angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. discover-arabia.de wird bei der Berechnung des Ersatzes gewöhnlich mögliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen berücksichtigen.

c) Der Reisepreis bestimmt die Höhe der Stornokosten. Pauschaliert fordert discover-arabia.de vom Reisenden in der Regel folgende Sätze.

Bei Flugpauschalreisen und individuellen Reisearrangements gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Sätze:

Es steht discover-arabia.de frei, die Aufwendungen pauschaliert oder konkret zu berechnen. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht ist der Reisende verpflichtet, discover-arabia.de unverzüglich zu informieren sobald absehbar ist, dass er die Reise nicht antreten können wird. Selbiges gilt für abgeschlossene Reiseversicherungen. Bei Nur-Flügen im Linienverkehr berechnet discover-arabia.de in der Regel pauschal 80 % des Flugpreises. Dies gilt jedoch nur vor Abreise und nicht bei Nichterscheinen. discover-arabia.de weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Vermittlung handelt und besondere Bestimmungen durch die jeweilige Fluggesellschaft gelten können.

d) Sollten bei Spezial- und Sonderangeboten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingen genannt sein, sind diese maßgeblich.

e) discover-arabia.de bittet den Reisenden, Umbuchungswünsche schriftlich unter Angabe seiner Buchungsnummer mitzuteilen. discover-arabia.de ist berechtigt, je Reisenden eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 zu berechnen. Neben dieser Pauschale ist discover-arabia.de zusätzlich dazu berechtigt, dem Reisenden die tatsächlichen Kosten der Umbuchung zu berechnen. Hierzu zählen beispielsweise Stornobedingungen der einzelnen Leistungsträger sowie Preisdifferenzen.

f) Eine Reiseverlängerung ist rechtzeitig bei discover-arabia.de anzufragen. Verlängerungen sind prinzipiell nur bei entsprechender Vakanz der Unterkünfte und umbuchbaren Tickets und freien Flugplätzen möglich. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen.

g) Stellt der Reiseteilnehmer eine Ersatzperson, ist discover-arabia.de dazu berechtigt, je Ersatzperson eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 zu berechnen. Schließt die Reise einen Flug außerhalb eines Sitzplatzkontingents mit ein, gelten besondere Bedingungen. Das (Linienflug-)Ticket kann nur ohne Anspruch auf Erstattung storniert werden und für die neue Person muss ein komplett neues Ticket zum tagesaktuellen Preis erworben werden. Die Kosten hierfür trägt der Reisende. Nicht genutzte Tickets sind an discover-arabia.de zurückzugeben. discover-arabia.de behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ersatzperson abzulehnen, sofern wichtige Gründe dies erforderlich machen. Hierzu zählen beispielsweise, aber nicht ausschließlich, behördliche Verfügungen, aber auch die physische Konstitution der Ersatzperson. Für die entstehenden Mehrkosten haften alter und neuer Reiseteilnehmer gesamtschuldnerisch.

h) Sollten Sonderkosten entstehen, die der Reisende zu vertreten hat, gehen diese zu seinen Lasten. Ein Beispiel hierfür sind Verspätungen bei Inlandsflügen; etwaige Umbuchungsgebühren müssen direkt an den Anspruchsteller gezahlt werden. Auch gilt dies bei vorzeitiger Rückkehr, Krankheit usw.

i) Auch discover-arabia.de kann den Reisevertrag aus nachfolgenden Gründen kündigen. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann discover-arabia.de die Reise bis zu 21 Tage vor vereinbartem Reisebeginn absagen. Alle Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen. discover-arabia.de kann den Reisevertrag auch kündigen, wenn der Reisende den Ablauf der Reise in einem nicht mehr vertretbaren Maße stört oder gar – insbesondere bei Gruppenreisen – die Sicherheit der Reisegruppe gefährdet oder mehrfach gegen sachlich begründete und notwendige Weisungen der Reiseleitung oder staatlicher Behörden verstößt. Es bedarf in diesem Falle der Abmahnung durch discover-arabia.de oder die bestellte Reiseleitung bzw. den Vertreter vor Ort. Hiernach kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Ein Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Leistungen besteht in diesem Falle nicht und etwaige Mehrkosten sind durch den Reisenden zu tragen. Der Vertrag kann auch von discover-arabia.de gekündigt werden, wenn notwendige Reisedokumente fehlen und der Reisende dies zu verschulden hat.

6. Höhere Gewalt

discover-arabia.de verweist hierzu auf das BGB (insbes. § 651 j)). Es steht geschrieben: „(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Absatz 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

7. Haftung, Verjährung und Mitwirkungspflicht des Reisenden

a) discover-arabia.de haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Die Haftung von discover-arabia.de ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern es sich nicht um Körperschäden handelte und das Verschulden von discover-arabia.de weder grob fahrlässig noch vorsätzlich war. Die Haftung ist auch auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, wenn das Verschulden allein auf das Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist.

c) Die deliktische Haftung von discover-arabia.de ist für alle Schadenersatzforderungen für Sachschäden aus unerlaubter Handlung auch auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, wenn sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich waren.

d) Für Reisegepäck gelten gesonderte Bestimmungen (nach dem Montrealer Abkommen, s. u.).

e) Die Haftung von discover-arabia.de ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

f) Reklamationen und Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Reisevertrages gegenüber discover-arabia.de müssen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiseende – möglichst schriftlich - gestellt werden, um geltend gemacht werden zu können. Diese Frist gilt nicht, wenn der Reisende nachweislich an ihrer Einhaltung gehindert war. Er muss zur Wahrung seiner Ansprüche seine Reklamation hiernach aber unverzüglich stellen, wenn er hierzu wieder in der Lage ist. Bei Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck und Gepäckverlust gilt eine andere Frist. Binnen 7 Tagen muss der Schaden bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei Gepäckverspätung schriftlich geltend gemacht werden. Der Reisende ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht in jedem Falle verpflichtet, fehlendes oder beschädigtes Gepäck unverzüglich (und das bedeutet in aller Regel sofort nach der Landung) bei der befördernden Luftverkehrsgesellschaft zu reklamieren und sich diese Anzeige von ihr auch schriftlich bestätigen zu lassen („P. I. R.“ / Property Irregularity Report).

g) Bei Leistungsstörungen, Sach- und Personenschäden in Verbindung mit der Teilnahme an vermittelten Fremdleistungen (wie z. B. Sportveranstaltungen, Ausflügen aber auch Mietwagen) haftet discover-arabia.de nicht, wenn diese in der Ausschreibung als solche gekennzeichnet wurden. Hier haftet der Veranstalter. Ansprüche des Reisenden sind direkt an diesen zu stellen. discover-arabia.de ist hierbei gerne behilflich. Ein Anspruch auf Befassung durch discover-arabia.de besteht jedoch nicht.

h) Ansprüche des Reisenden aus dem Vertrag, die nicht Körperschäden sind, verjähren nach einem Monat. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Reise laut Reisevertrag enden sollte. Sind Ansprüche bereits erhoben, ist die Verjährung solange gehemmt bis eine der beiden Vertragsparteien die Weiterführung der Verhandlungen verweigert. Frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung tritt die Verjährung ein. Nach drei Jahren verjähren Schadenersatzansprüche aus Tötung und unerlaubter Handlung aus Körperverletzung.

i) Der Reisende ist in jedem Falle zur Mitwirkung verpflichtet, damit der entstehende Schaden so gering wie möglich bleibt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten muss er im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare hierzu beitragen. Hierzu zählt insbesondere, den Mangel unverzüglich bei discover-arabia.de anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Dies ist Basis jeglicher weiterer Ansprüche. Nachträgliche Ansprüche sind nur dann nicht verwirkt, wenn die Mangelanzeige unverschuldet unterbleibt oder aus wichtigen Gründen während der Reise unzumutbar ist. Der Reisende kann bei nicht oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung der vereinbarten Leistungen in angemessener Frist von discover-arabia.de Abhilfe verlangen. discover-arabia.de ist berechtigt, Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Leistung zu schaffen, kann die Abhilfe aber verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist discover-arabia.de nicht in der Lage innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, ist der Reisende zur außerordentlichen Kündigung des Reisevertrages berechtigt. Bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe verweigert wird oder unmöglich ist, so kann der Reisende den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Die Kündigung muss gegenüber discover-arabia.de direkt erklärt werden. Eine Kündigung gegenüber lokalen Vertretern vor Ort oder Reiseleitungen ist unwirksam. Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises nach Rückkehr nur geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er dieses Versäumnis direkt und unverzüglich während seiner Reise bei der Zentrale von discover-arabia.de in Deutschland zur Anzeige gebracht hat. Reiseleitungen sind in keinem Falle berechtigt, Regressforderungen anzuerkennen. Eine etwaige Regressforderung muss spätestens einen Monat nach Rückkehr schriftlich bei discover-arabia.de eingereicht werden.

j) Bei Beförderungsleistungen ist der Reisende verpflichtet, sich selbst und unaufgefordert spätestens 48 Stunden vor Abreise bei dem entsprechenden Beförderungsunternehmen (in der Regel der Fluggesellschaft) über Zeitenänderungen zu informieren (Rückbestätigung der Flüge).

8. Informationspflicht des Reiseveranstalters über die Identität des befördernden Luftfahrtunternehmens

Die EU hat die Verordnung EU2111/05 erlassen, die Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität des befördernden Luftfahrtunternehmens zu informieren. Sollte die Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststehen, wird discover-arabia.de dem Reisenden die Fluggesellschaft nennen, die die Beförderungsleistung am wahrscheinlichsten durchführen wird. Sobald die befördernde Fluggesellschaft feststeht, wird discover-arabia.de den Reisenden über diese unverzüglich informieren. Dies wird discover-arabia.de auch bei einem Wechsel der versprochenen Fluggesellschaft tun. Die „Black List“ ist über die Internetseite von discover-arabia.de abrufbar.

9. Datenschutz

discover-arabia.de nimmt den Datenschutz sehr ernst. Alle Erhebungen personenbezogener Daten erfolgen gemäß den deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der EU-Datenschutzverordnung. Es erfolgt keine Speicherung von Daten ohne Einverständnis. Im Rahmen von Anfragen ohne Buchungsauftrag werden grundsätzlich keine Daten zur späteren Verwendung gespeichert. Es werden nur Daten erhoben und gespeichert, die auch zur Verarbeitung der Reisebuchung benötigt werden (z. B. für Rechnungs- und Unterlagenversand). Das Einverständnis hierzu wird i. d. R. bei Buchungsauftrag erteilt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ebenfalls nur wenn dies zur Abwicklung der Reise erforderlich ist und der Reisende sein Einverständnis erklärt hat. Dritte sind nur Partneragenturen vor Ort, die mit der Abwicklung der Reise betraut sind. Eine Weitergabe an sonstige Dritte aus anderen Gründen (z. B. zu Werbezwecken) erfolgt in keinem Fall. Alle Mitarbeiter wurden datenschutzrechtlich unterwiesen und zur Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Reisende kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten, deren Nutzung beschränken oder deren Löschung verlangen.

10. Pass-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften

discover-arabia.de wird den Reisenden nach bestem Wissen und Gewissen über Einreisevorschriften informieren, ist aber nicht dafür verantwortlich, dass der Reisende im Besitz aller für die Reise notwendigen Dokumente ist. Hierfür ist allein der Reisende verantwortlich. Alle Nachteile, die dem Reisenden durch Nichtbeachtung dieser Klausel entstehen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt auch, wenn Visa und Einreiseerlaubnisse – aus welchen Gründen auch immer – von den zuständigen Behörden verweigert oder verzögert werden. Alle Angaben zu Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern und discover-arabia.de weist ausdrücklich darauf hin, dass sich alle Angaben nur auf deutsche Staatsbürger beziehen. Sollte der Reisende nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, muss er sich selbständig bei den hierfür zuständigen staatlichen Stellen (in der Regel den Konsulaten) erkundigen und rechtzeitig die notwendigen Dokumente beschaffen. discover-arabia.de empfiehlt dem Reisenden, sich zusätzlich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes zu informieren. discover-arabia.de haftet nicht für die nicht fristgerechte Erteilung von Visa, es sei denn, discover-arabia.de ist mit der Beschaffung betraut und diese Verzögerung durch discover-arabia.de zu vertreten. Der Reisende ist darüber hinaus selbst für die rechtzeitige Einholung aller medizinischen Atteste und Impfungen verantwortlich. discover-arabia.de empfiehlt allen Reisenden, sich an einen spezialisierten Arzt zu wenden und die erforderliche Gesundheitsvorsorge zu treffen. Auch hier muss der Reisende selbst Vorsorge treffen und sich informieren.

11. Reiseversicherung

Im Reisepreis ist keine Reiseversicherung eingeschlossen. discover-arabia.de empfiehlt dringend und grundsätzlich den Abschluss eines Komplettschutzes. discover-arabia.de ist gerne bei der Vermittlung eines entsprechenden Versicherungsschutzes behilflich, jedoch nicht mit der Schadensregulierung befasst. Im Schadensfalle ist die Versicherung unverzüglich und auch direkt zu informieren. Die Abwicklung des Schadenfalles und dessen Regulierung erfolgt direkt zwischen Reisendem und Versicherung.

12. Sonstiges

a) Ist eine Klausel dieser Bestimmungen unwirksam, so behalten die anderen Inhalte dennoch ihre volle Gültigkeit („Salvatorische Klausel“).

b) Alle Reisen von discover-arabia.de sind vorbehaltlich der Genehmigung staatlicher Stellen, insbesondere in den Zielländern, ausgeschrieben.

c) discover-arabia.de macht darauf aufmerksam, dass technische Einrichtungen (und hierzu zählen beispielsweise auch Fahrzeuge) nicht immer dem deutschen Standard entsprechen und vor einer Benutzung immer eventuelle Benutzungshinweise zu beachten sind.

d) discover-arabia.de weist ausdrücklich darauf hin, dass erkennbare Druck- und Rechenfehler zur Anfechtung des Reisevertrages berechtigen.

13. Gerichtsstand

discover-arabia.de kann nur an seinem Berliner Sitz verklagt werden. Klagt discover-arabia.de, so ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich. Dies gilt nicht bei Vollkaufleuten und Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Hier ist der Sitz von discover-arabia.de maßgebend. Der Reisevertrag wird ausschließlich nach deutschem Recht geschlossen.

14. Anschrift und Kontakt

Reiseveranstalter:
Discover Arabia
betrieben von
ETUS GmbH

Registernummer: HRB 125 136 B
beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Sitz der Gesellschaft: 
Straße am Flugplatz 6a in 12487 Berlin

Vetretungsberechtigter Geschäftsführerin: 
Diana Metzler

Steuernummer: 29/506/01415
Umsatzsteuer ID: DE270446076

Discover Arabia ® ist eine eingetragene Wort- und Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt.

fon: +49 (0) 30 69 00 44 55
fax: +49 (0) 30 92 03 72 22 7

in dringenden Fällen / emergency contact 24/7:
mobile +49 (0) 177 861 85 01

e-Mail: info@discover-arabia.de
url: http://www.discover-arabia.de

Stand dieser AGB: Mai 2018

Palast bei Nacht im Oman
© 2018 Discover Arabia • Straße am Flugplatz 6 a • 12487 Berlin | Ihr Spezialist für Oman Reisen, Emirate Reisen, Jordanien Reisen, Indien Reisen, Nordzypern Reisen, Sri Lanka Reisen, Iran Reisen & Marokko Reisen